Terms and conditions (AGB)
Stand:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln B2B-Verträge zwischen RufZyklus (Berlin) und Kunden (Unternehmer i. S. v. § 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.
1. Leistungen & Leistungsumfang
RufZyklus erbringt Beratungs- und Betriebsleistungen zum Aufbau eines wirtschaftlichen Rufes: Standard-Design, Evidence-Ops (Belegführung), Remediation & Wiederholschutz, Advisory & Enablement. Konkreter Umfang, Meilensteine, KPIs und SLAs ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung.
Wir geben keine Zusagen über Bewertungen Dritter (Ratings, Rankings); unsere Leistung zielt auf Prozesse, Nachweise und Wirksamkeit, nicht auf manipulative Darstellung.
2. Vertragsschluss
Angebote sind 30 Tage bindend, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (inkl. elektronischer Form) oder durch Leistungsbeginn auf Basis eines freigegebenen Angebots zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugänge und Ansprechpartner.
- Sicherstellung der Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte/Daten.
- Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen; Verzögerungen verlängern Fristen und können Mehrkosten auslösen.
4. Vergütung, Nebenkosten, Steuern
Preislogik gemäß Business model. Fremdkosten (Audits, Zertifikate, Übersetzungen) werden vorab angezeigt und 1:1 weiterberechnet. Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar). Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
5. Abnahme & Qualität
Meilensteine gelten als abgenommen, wenn sie die vereinbarten Kriterien erfüllen oder der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe begründet widerspricht. Unerhebliche Mängel begründen kein Abnahmehindernis.
6. Gewährleistung & Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen gesetzliche Rechte zu. Für Beratungsleistungen schulden wir keinen konkret messbaren wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt zeitlich unbeschränkt über das Vertragsende hinaus. Veröffentlichungen als Referenz erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
9. Nutzungsrechte & IP
Kundeninhalte verbleiben beim Kunden. Von RufZyklus erstellte Standards, Protokolle und kundenspezifische Dokumente gehen – soweit vollständig bezahlt – als einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte auf den Kunden über. Generische Frameworks, Templates und Methoden bleiben geistiges Eigentum von RufZyklus; der Kunde erhält daran ein für interne Zwecke erforderliches Nutzungsrecht, soweit zur Vertragsdurchführung notwendig.
10. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten geltendes Datenschutzrecht. Soweit RufZyklus personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Weitere Informationen in der Privacy policy.
11. Laufzeit, Kündigung, Offboarding
Retainer können mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Vertragsende stellt RufZyklus dem Kunden alle relevanten Artefakte in gängigen Formaten bereit. Optional kann Offboarding-Support beauftragt werden.
12. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, Ausfälle kritischer Infrastrukturen), sofern die Partei das Ereignis nicht zu vertreten hat und die andere Partei unverzüglich informiert.
13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ansprüche gegen RufZyklus dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
14. Rangfolge der Unterlagen
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (1) Angebot/Leistungsbeschreibung, (2) ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag, (3) diese AGB, (4) Business model, (5) Refund policy.
15. Schlussbestimmungen
- Rechtswahl & Gerichtsstand: deutsches Recht; Gerichtsstand – soweit zulässig – Berlin.
- Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Sprache: Maßgeblich ist die deutsche Fassung.