RufZyklus RufZyklus Erstgespräch

Refund policy

Stand: · Geltungsbereich: B2B-Dienstleistungen von RufZyklus (Berlin, DE)

Diese Refund policy regelt Rückerstattungen und Stornierungen für von RufZyklus erbrachte Beratungs- und Betriebsleistungen. Sie gilt ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

1. Definitionen

2. Grundsatz

Erstattungen erfolgen fair und nachvollziehbar. Bereits erbrachte, abnehmbare Leistungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Für noch nicht erbrachte Leistungsanteile gilt die nachstehende Regelung.

3. Discover-Sprint

4. Pilot

5. Retainer (Run-Phase)

6. Fremdkosten & Steuern

Fremdkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, soweit der Drittanbieter keine Erstattung vorsieht. Etwaige Erstattungen des Drittanbieters werden 1:1 weitergereicht. Steuern und Zahlungsgebühren werden entsprechend dem Zahlungsfluss behandelt.

7. Mängel, Nachbesserung, Gutschrift

Bei berechtigten Mängeln hat RufZyklus zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Alternativ kann eine angemessene Service-Gutschrift vereinbart werden. Erst wenn Nachbesserung objektiv fehlgeschlagen ist oder unzumutbar wäre, besteht ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung in Geld für nicht vertragsgemäß erbrachte Anteile.

8. Antragsverfahren

9. Ausnahmen

10. Verhältnis zu zwingendem Recht

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Rechte (z. B. Gewährleistung) bleiben unberührt. Diese Policy konkretisiert vertragliche Erstattungsregeln im B2B-Kontext.

11. Änderungen der Policy

RufZyklus kann diese Policy mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung, sofern keine einvernehmliche Aktualisierung erfolgt.